Antwort 03.08.2026 von Matthias Miersch SPD
Begonnene Behandlungen sollen unabhängig vom Jahr 2027 bis zu ihrem Abschluss weitergeführt werden können, und für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie schwer psychisch erkrankten Menschen sollen dauerhafte extrabudgetäre Ausnahmen gelten.