Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Vorlage zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht umgesetzt wird?
Guten Tag Herr Schröder,
Die geplanten Einschnitte des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes verschärfen das seit Jahren bestehende strukturelle Ungleichgewicht zulasten der ambulanten Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und schaden der ambulanten Versorgung im Allgemeinen.
Besonders gravierend ist die geplante Deckelung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Diese war bislang eine zentrale Voraussetzung dafür, dass psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert angeboten werden konnte. Eine zwangsläufig damit verbundene Mengenbegrenzung führt dazu, dass Praxen ihre Leistungsmenge reduzieren müssen.

