Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort 24.03.2023 von Hakan Demir SPD

Bereits jetzt ist es so, dass nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist. Die Fallbearbeitung dauert aber – selbst bei vollständig vorliegenden Dokumenten – oft deutlich länger, da Behörden stark unterbesetzt sind.

Hakan Demir
Antwort 10.11.2022 von Hakan Demir SPD

Wir sind derzeit mitten in den Beratungen. Wir werden dabei nicht nur die Mehrstaatigkeit ermöglichen, sondern auch die Fristen und Hürden für die Einbürgerung insgesamt senken, wie im Koalitionsvertrag geschrieben.

Antwort 07.11.2022 von Josip Juratovic SPD

Das Bundesinnenministerium arbeitet mit Hochdruck daran. Das parlamentarische Verfahren wird dann vermutlich Anfang des nächsten Jahres beginnen. Wie sich die Union geführten Bundesländer dazu positioniert, kann ich Ihnen nicht beantworten.

Hakan Demir
Antwort 02.02.2023 von Hakan Demir SPD

Es ist geplant, die Voraufenthaltszeit von bisher 8 auf 5 Jahre abzusenken. Das Sprachniveau soll – wie aktuell auch – bei mindestens B1 liegen. Für ältere Menschen und andere Härtefälle wird es Erleichterungen geben.

Hakan Demir
Antwort 02.02.2023 von Hakan Demir SPD

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Profilbild Svenja Stadler
Antwort 20.10.2022 von Svenja Stadler SPD

An der Neuregelung, dass die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren beziehungsweise bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach nur drei Jahren möglich ist, wird gerade noch intern gearbeitet