Antwort 23.12.2024 von Bärbel Bas SPD
An Sitzungstagen besteht für Abgeordnete grundsätzlich eine Präsenzpflicht.
An Sitzungstagen besteht für Abgeordnete grundsätzlich eine Präsenzpflicht.
Alle Abgeordneten erhalten nach §16 Abs. 1 Abgeordnetengesetz eine sogenannte Persönliche NetzCard First, um der Tätigkeit eines:einer Abgeordneten nachgehen zu können. Mit dieser Karte können alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG kostenfrei und ausschließlich durch die Abgeordneten persönlich genutzt werden.
eine Freifahrtberechtigung für alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG inklusive kostenlose Fahrradmitnahme gehört gemäß § 12, 16 AbgG zur Amtsausstattung für alle Mitglieder des Bundestages.