Gerne hätte ich für eine allgemeine Impfpflicht gestimmt. Für diese hatte ich mich bereits öffentlich ausgesprochen.
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Als Gesundheitspolitiker, aber auch als Arzt, vertrete ich dennoch weiterhin mit vollster Überzeugung die Meinung, dass die Impfung der beste Schutz gegen die ungehinderte Verbreitung des Virus und eines schweren Verlaufs sowie möglichen Long Covid-Folgen ist.
Die Impfpflicht stellt einen erheblichen Eingriff in die Selbstbestimmung der BürgerInnen dar und wäre deshalb an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft.
Wissenschaftlichen Empfehlungen sehen Antikörpermessung nicht als zuverlässigen Schutznachweis an. Ich habe mich umfassend informiert ohne die Zeit zu messen.
bei unserem Entwurf für eine Impfpflicht sind wir den wissenschaftlichen Empfehlungen gefolgt, die eine Antikörpermessung nicht als zuverlässigen Schutznachweis ansehen.
Die Beteiligung von Abgeordneten an Kapital- und Personengesellschaften ist in § 45 Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3 S. 3 AbgG gesetzlich regelt.