
Grundsätzlich ist eine Amtszeitbegrenzung sicherlich ein überlegenswerter Vorschlag. Allerdings muss dabei auch bedacht werden, dass eine Amtszeitbegrenzung eher eine Einschränkung der demokratischen Auswahl ist.
Grundsätzlich ist eine Amtszeitbegrenzung sicherlich ein überlegenswerter Vorschlag. Allerdings muss dabei auch bedacht werden, dass eine Amtszeitbegrenzung eher eine Einschränkung der demokratischen Auswahl ist.
Die Erststimme motiviert uns, weiter zu machen. Parteienfinanzierung wie bei der Zweitstimme gibt es nicht.
Eine neue Regierung ohne die Union könnte das Wahlrecht weitaus umfassender reformieren (...)
Die Direktmandate haben eine starke Bedeutung für die Menschen in der jeweiligen Region. Nur der direktgewählte Abgeordnete ist hauptsächlich den Bürgern verpflichtet.
Vor allem wird das Verhältnis von direkt gewählten und über Liste gewählten Abgeordneten noch weiter zugunsten letzterer deutlich verändert. Das macht es zugleich schwierig, entsprechende Mehrheiten für eine tiefgreifende Reform zu finden.
Gemeinsam mit der Union haben wir im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts beschlossen. Dies hat auch zum Ziel die Anzahl der Mandate zu reduzieren. Denn wir liegen bereits im aktuellen Bundestag mit 709 Abgeordneten weit über der vorgesehenen Anzahl von 598 Abgeordneten.