
Der Beruf einer Person ist für die politische Einstellung zumeist nicht maßgeblich.
Der Beruf einer Person ist für die politische Einstellung zumeist nicht maßgeblich.
Die Bezeichnung Verteidigungsexperte stammt von der Zeitung selbst, nicht von mir. Selbst bezeichne ich mich nicht so.
Die Vermögensverhältnisse von Abgeordneten sind nicht veröffentlichungspflichtig.
Empfehlen kann ich Ihnen auch meinen Jahresbericht, in dem ich auch einen Beitrag über den Ablauf einer Sitzungswoche in Berlin geschrieben habe.
anders als bei Büchern, Gedichten oder Liedgut gilt bei politischen Anträgen kein Urheberschutz. Dies liegt vor allem darin begründet, dass sie für die Allgemeinheit öffentlich einsehbar und zugänglich sind und den Zweck haben, einen politischen Willen zum Ausdruck zu bringen und diesen zu begründen.
Dieser unentgeltliche Beförderungsanspruch gehört zur verfassungsrechtlich geschützten Amtsausstattung der Abgeordneten.