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Fakt ist aber auch, dass die Änderung im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Einige, insbesondere die unionsgeführten Länder sind gegen diese Abschaffung, weil sie mehr Aufwand und Bürokratie für die Steuerbehörden befürchten.
Bei Fällen wie denen der Scheinumzüge nach Dubai besteht zudem eine erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die den Steuerpflichtigen weiterhin behandelt wie einen unbeschränkt Steuerpflichtigen und nur die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung freistellt.