
(...) Das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht keine explizite Pflicht zum Impfen vor. (...)
(...) Das "Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sieht keine explizite Pflicht zum Impfen vor. (...)
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)
(...) Lassen Sie mich aber klarstellen: Von dieser Anordnung einer Impfpflicht per Rechtsverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium von 2001 bis heute noch niemals Gebraucht gemacht. Auch die am 1. März 2020 in Kraft getretene bundesweite Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen erfolgte nicht auf Grundlage einer solchen Rechtsverordnung, sondern durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Gesetzgeber. (...)
Wie sich nun rückblickend zeigt, war dies nicht notwendig
Am Ende bin ich für mich ganz knapp zu der Entscheidung gekommen, "Ja" zu sagen. Grundlage für diese Entscheidung ist, dass ich überzeugt bin, dass weniger Menschen Schaden durch dieses "Ja" droht, als wenn ich "Nein" gesagt hätte. Es war letztlich eine Frage der Abwägung.
(...) Ich habe nicht gegen die Masern-Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen gestimmt. (...)