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Frage von Nils W. •

Frage an Frank Heinrich von Nils W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Heinrich,

die Umsetzung des Masernschutzgesetzes bringt schlimme Begleiterscheinungen mit sich: Ungeimpfte Kinder werden wie Aussätzige behandelt. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie das Leben anderer Schüler gefährden.

Die Schulleitung ist mit der Kontrolle der Impfnachweise zusätzlich belastet. Außerdem wird sie vom Gesundheitsamt massiv unter Druck gesetzt und mit Strafe bedroht. Die Beziehung zwischen Eltern und Schulleitung leidet darunter und verhindert eine konstruktive Zusammenarbeit.

Familien ungeimpfter Kinder werden durch Bußgelder in ihrer Existenz bedroht. Sie sehen sich der Willkür der Behörden und der politischen Entscheidungen ausgesetzt.

Hatten sie das im Sinn, als sie für das Masernschutzgesetz gestimmt haben?

Was raten Sie Familien, die ihre Kinder nicht impfen lassen und trotzdem in Ruhe weiterleben wollen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Nils Weigel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie bei manchen Entscheidungen im Abgeordnetenalltag konnte ich nur "Ja" oder "Nein" sagen. Bei dieser Entscheidung habe ich lange mit mir gerungen und es mir nicht leicht gemacht. Unter anderem habe ich viele persönliche Gespräche geführt. Am Ende bin ich für mich ganz knapp zu der Entscheidung gekommen, "Ja" zu sagen. Grundlage für diese Entscheidung ist, dass ich überzeugt bin, dass weniger Menschen Schaden durch dieses "Ja" droht, als wenn ich "Nein" gesagt hätte. Es war letztlich eine Frage der Abwägung.

Als Familienvater, wie Sie es sind, stelle ich mir vor, dass eine Werteabwägung getroffen werden muss, die entweder zugunsten der eigenen Werteentscheidung ausfällt mit allen nötigen Konsequenzen (u.a. Bußgeld) oder man beugt sich dem Willen des Gesetzgebers.

Wenn Sie mögen, vereinbaren Sie gerne einen Termin im Chemnitzer Büro oder lassen Sie uns bei Gelegenheit telefonieren, um sich weiter auszutauschen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich