Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Gerhard Zickenheiner
Antwort 29.08.2017 von Gerhard Zickenheiner BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Der große Charme der Idee ist die Vereinfachung der Systematik des Sozialwesens. Ich kann mir vorstellen, dass eine enorme Kreativitätswelle ausgelöst würde und eine neuartige Welle von Gründertum einsetzen würde. (...)

Portrait von Christoph Hoffmann
Antwort 23.08.2017 von Christoph Hoffmann FDP

(...) Sicher verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt. Aber es werden auch neue Arbeitsplätze entstehen. (...)

Profilbild
Antwort 04.09.2017 von Silke Launert CSU

(...) 140 GG grundgesetzlich geschützt. Das gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum. Religionsgemeinschaften können deshalb selbst regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. (...)

Portrait von Wolfgang Karl
Antwort 19.09.2017 von Wolfgang Karl Die PARTEI

(...) Kirchliche Träger sollten ihre Angestellten nie schlechter stellen dürfen, als andere Träger - das sollte aber auch der Anspruch der Kirchen sein, besonders gemessen an ihren eigenen moralischen Ansprüchen. (...)

Portrait von Thomas Hacker
Antwort 23.08.2017 von Thomas Hacker FDP

Es ist gut, dass diese Öffnung in den Kirchen und Religionsgemeinschaften ja schon seit einigen Jahren vorangeht. Erzieher(innen), Hausmeister, Reinigungskräfte brauchen regelmäßig nicht mehr der Konfession oder Religion des Arbeitgebersangehöhren. Beim Dienst am Altar sieht das sicher andern aus. (...)

Portrait von Anette Kramme
Antwort 28.08.2017 von Anette Kramme SPD

(...) Zu 1.: Ich respektiere selbstverständlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Träger des durch das Grundgesetz garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht nur die Kirchen selbst als Religionsgemeinschaft, sondern auch alle ihnen in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen sind, wenn und soweit sie nach dem glaubensdefinierten Selbstverständnis der Kirchen ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, Auftrag und Sendung der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen. (...)