(...) Der große Charme der Idee ist die Vereinfachung der Systematik des Sozialwesens. Ich kann mir vorstellen, dass eine enorme Kreativitätswelle ausgelöst würde und eine neuartige Welle von Gründertum einsetzen würde. (...)
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(...) Sicher verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt. Aber es werden auch neue Arbeitsplätze entstehen. (...)
(...) 140 GG grundgesetzlich geschützt. Das gilt auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum. Religionsgemeinschaften können deshalb selbst regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. (...)
(...) Kirchliche Träger sollten ihre Angestellten nie schlechter stellen dürfen, als andere Träger - das sollte aber auch der Anspruch der Kirchen sein, besonders gemessen an ihren eigenen moralischen Ansprüchen. (...)
Es ist gut, dass diese Öffnung in den Kirchen und Religionsgemeinschaften ja schon seit einigen Jahren vorangeht. Erzieher(innen), Hausmeister, Reinigungskräfte brauchen regelmäßig nicht mehr der Konfession oder Religion des Arbeitgebersangehöhren. Beim Dienst am Altar sieht das sicher andern aus. (...)
(...) Zu 1.: Ich respektiere selbstverständlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Träger des durch das Grundgesetz garantierten kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nicht nur die Kirchen selbst als Religionsgemeinschaft, sondern auch alle ihnen in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen sind, wenn und soweit sie nach dem glaubensdefinierten Selbstverständnis der Kirchen ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, Auftrag und Sendung der Kirchen wahrzunehmen und zu erfüllen. (...)