Antwort 16.10.2025 von Ina Latendorf Die Linke
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
Das BSW hat viel behauptet und nichts belegen können; es handelt sich auch um Polit-Propaganda, die Wagenknecht & Genossen schon lange an die Stelle von Fakten setzen.
Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.