
Erklärung Smartmeter
Erklärung Smartmeter
Die Erweiterung der Hilfen auch auf andere Heizquellen als Strom und Gas wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Derzeit werden die Einzelheiten zwischen Bund und Ländern noch verhandelt und das genaue Verfahren für die Härtefallregelung wird derzeit noch erarbeitet. Die Gelder sind vom Bund bisher noch nicht freigegeben.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird von den Bundesländern erarbeitet.
Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.
leider haben wir noch keine neuen Informationen vom Bund wann und wo der Zuschuss beantragt werden kann. Wir rechnen im Frühjahr mit weiteren Informationen hierzu.