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Eine bundesweite Angleichung der Netzentgelte bis 2023 wurde im Netzentgeltmodernisierungsgesetz beschlossen und ist bereits schrittweise umgesetzt. Seit 2023 gelten nun überall in Deutschland bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte.
Der Bundestag hat zuletzt ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem sowohl die sichere und bezahlbare Energieversorgung als auch ein stärkerer Ausbau erneuerbarer Energien erreicht wird. Folglich reagieren wir entschlossen auf die historische Krise der Energieversorgung, für die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verantwortlich ist.
Die Erweiterung der Hilfen auch auf andere Heizquellen als Strom und Gas wurde im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Derzeit werden die Einzelheiten zwischen Bund und Ländern noch verhandelt und das genaue Verfahren für die Härtefallregelung wird derzeit noch erarbeitet. Die Gelder sind vom Bund bisher noch nicht freigegeben.
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird von den Bundesländern erarbeitet.
Für die Fälle, in denen diese Kostenentwicklung nicht zu stemmen ist, steht über die Härtefallregel Unterstützung bereit.