Betreiber von Nachtspeicherheizungen werden über die Strompreisbremse entlastet.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Für das Problem der Nachtspeichertarife hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Lösung erarbeitet, die auf eine Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit ausgerichtet ist.
Die Bundesregierung hat mit dem Gebäudeenergiegesetz einen Meilenstein für die erneuerbare Wärmeversorgung verabschiedet.
Die im Dezember beschlossenen Zuschüsse für diejenigen, die mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizen, gelten nur für Kundinnen und Kunden, die eine Rechnung aus dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 vorweisen können.
Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
Aus diesem Grund haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen gesonderten Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir uns dafür ausgesprochen haben, einen gesonderten Entlastungstarif für Heizstrom (und insbesondere für Nachspeicherheizungen) vorzusehen, der bei höchstens 30 Cent liegt.