Antwort 02.10.2023 von Mathias Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die AfD wurde nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall eingestuft und ihre Aktivitäten werden vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die AfD wurde nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall eingestuft und ihre Aktivitäten werden vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft.
Ein Parteienverbot ist ein Instrument unserer Rechtsordnung, das von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes als wichtiges Werkzeug der wehrhaften Demokratie in die Verfassung aufgenommen wurde. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch aus gutem Grund erhebliche verfassungsrechtliche Hürden, weshalb ein Verbotsantrag auf einer soliden rechtlichen Basis stehen muss.
Ein Verbot halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für falsch. Wir müssen die AfD politisch stellen, mit klaren Inhalten und überzeugenden Lösungen.