Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird aufgrund der Kritik an der Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens nochmals überarbeitet und durchläuft eine erneute Ressortabstimmung. Erst danach wird das Bundeskabinett damit befasst und der Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet.
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Das Parlament wird sich also erst im späteren Verfahren mit dem Entwurf inhaltlich auseinandersetzen. Ohne Frage wird der Entwurf auch in den parlamentarischen Beratungen verfassungsrechtlich geprüft werden. In der Regel werden Sachverständigen-Anhörungen durchgeführt, im Zuge derer Experten von den Fraktionen benannt und angehört werden.
Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten ist derzeit in Beratung im Haushaltsausschuss, der Gesetzentwurf wird dann Ende Mai vom Parlament verabschiedet und rückwirkend in Kraft treten.
Zu diesem Themenkomplex habe ich meiner Antwort vom 8. Juli 2025 hier bei Abgeordnetenwatch nichts hinzuzufügen

Während die Besoldung von Beamtinnen und Beamten gesetzlich geregelt wird und dem Alimentationsprinzip folgt, werden die Entgelte der Tarifbeschäftigten von den Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifautonomie ausgehandelt.