Frage von Volker S. • 07.04.2025

Antwort ausstehend von Ferat Koçak Die Linke
Beide Wege erfordern Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, beide Wege erlauben aber auch Ausnahmen, wenn das Sprachniveau aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Dies ist aus meiner Sicht auch richtig.
Rechtsänderung bedingt Anspruch. Nachzahlung erfolgt im weiteren Verlauf.
Ein Parteienverbot ist grundsätzlich auch denkbar. Dies würde aber eine entsprechende Bewertung durch die Bundesregierung erfordern. Das seit langem vom Bundesamt für Verfassungsschutz angekündigte Gutachten ist noch immer nicht abgeschlossen. Es wird nach Veröffentlichung aber ganz sicher sehr genau durch die neue Bundesregierung geprüft werden.