Werden Sie Staatsleistungen an die Kirchen beenden?
Sehr geehrter Herr Evers,
laut einer Antwort der Senatsverwaltung für Kultur auf die Anfrage eines Grünen-Abgeordneten gab es keine nennenswerten Enteignungen von Kirchengut in Berlin in Folge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25. Februar 1803 (nachzulesen unter https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-26756.pdf). Die Zahlungen des Landes Berlin an die Kirchen dürften demnach auch keine Entschädigung darstellen, sondern freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht sein.
Werden Sie sich für die Einstellung dieser Zahlungen einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
S.K.

