Antwort 10.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Im Erwerbsleben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflegeversicherungsbeiträge. Mit dem Renteneintritt entfällt dieser Arbeitgeberanteil.
Im Erwerbsleben teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Pflegeversicherungsbeiträge. Mit dem Renteneintritt entfällt dieser Arbeitgeberanteil.
Das Land Sachsen-Anhalt ist finanziell weniger stark aufgestellt als andere Bundesländer und hat aus diesem Grund kein Sachsen-Anhalt D-Ticket sozial aufgelegt.
Auf Grund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Landes und auch der Kommunen im Land ist eine weitere Bezuschussung im Rahmen eines Sozialtickets derzeit leider nicht möglich.
Schon der reguläre Landesanteil stellt das Land Sachsen-Anhalt vor erhebliche Herausforderungen.