(...) Mit dem Dritten Gesetz reagieren wir auch auf die Kritik, dass der Deutsche Bundestag als Parlament mehr in die Entscheidungen miteinbezogen wird. (...)
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(...) muss zudem ein Mindestmaß an sozialen Kontakten auch außerhalb von Heimen und Krankenhäusern gewährleistet sein (...)
(...) Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Schluss gekommen, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. (...)
Ich werde im Bundestag für die Anpassung eines Infektionsschutzgesetzes stimmen, weil ich will, dass Entscheidungen in dieser schwierigen Corona-Zeit auf eine breite, demokratische Grundlage gestellt werden.
(...) Ein „Hinwegsetzen“ über Grundrechte, so wie in Ihrer Frageunterstellt, ist meines Erachtens nicht ersichtlich. (...)
das Infektionsschutzgesetz war und ist ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Die Instrumente, die dem Gesundheitsministerium dadurch zur Verfügung gestellt werden, beinhalten auch die Möglichkeit, einige der grundgesetzlich verankerten Rechte einzuschränken, aber immer nur um andere grundgesetzliche Rechte zu schützen.