Frage von Jörg W. • 19.08.2024

Antwort von Marco Buschmann FDP • 24.09.2024
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Höfliche verweise ich Sie auf meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 13.07.2024. Darüber hinaus bitte ich Sie um Verständnis, dass ich keine individuelle (Steuer-)Rechtsberatung vornehmen darf.
Vielen Dank für Deine Unterstützung. Die Bankverbindung ist wiefolgt:
Grundsätzlich möchte ich mich stark dafür einsetzen, dass die ländlich geprägten Kommunen finanziell besser ausgestattet sind, damit die kommunale Selbstverwaltung besser ausgeübt werden kann und nicht auf das pflichtige Mindestmaß – wie es oft der Fall ist – reduziert bleibt.
Leider bringen Sie hier einiges durcheinander.