
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.
Aktuell würde aus meiner Sicht die Einleitung eines Parteienverbotsverfahrens nach § 21 GG trotz einiger Anhaltspunkte für das Vorhandensein verfassungsfeindlicher Tendenzen in Teilen dieser Partei nicht zielführend sein.
Statt einer Diskussion über einen Parteiverbotsantrag ist es darum derzeit wichtiger, sich mit den Argumenten, Forderungen und Positionen der AfD inhaltlich auseinanderzusetzen
Ich möchte deshalb grundsätzlich zu bedenken geben, dass ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht die AfD vermutlich zum Profiteur eines Verbotsverfahrens machen würde.
Als Demokratin ist meine Haltung zur AfD klar: Rechte und rechtsradikale Parteien müssen wir in unseren Parlamenten nicht uneingeschränkt dulden.
Wir GRÜNE befürworten eine Prüfung des Verbots der AfD.
Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren.