Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die öffentliche Verwaltung sichert nicht nur die Kontinuität und Qualität öffentlicher Dienstleistungen, sondern garantiert auch eine Unabhängigkeit und Neutralität in wichtigen staatlichen Funktionen
Der Familienzuschlag für verheiratete Beamte (Bund) wurde nicht abgeschafft.
Bayern regelt solche Angelegenheiten eigenständig, da es sich um eine landesrechtliche Angelegenheit handelt.
Sie haben natürlich Recht, dass die Unterschiede der einzelnen Bundesländer durch die erfolgte Besoldungserhöhung nicht kleiner werden.
Die Annahme weiterer Staatsangehörigkeiten neben der deutschen muss keinem deutschen Amt gemeldet werden, entsprechend auch nicht Ihrer Personalstelle. Sie sind ja weiterhin deutscher Beamter.
Ein wichtiges Vorhaben gegen Altersarmut ist die schrittweise Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Bürger*innenversicherung.