
Nach Vorliegen von Gesetzesentwurf und Tagesordnung zur aktuellen Plenarwoche kann ich Ihnen konkret antworten, dass das notwendige Gesetz nach derzeitigen Sachstand am Donnerstag, 16. Mai 2024, auf der Agenda steht:
Nach Vorliegen von Gesetzesentwurf und Tagesordnung zur aktuellen Plenarwoche kann ich Ihnen konkret antworten, dass das notwendige Gesetz nach derzeitigen Sachstand am Donnerstag, 16. Mai 2024, auf der Agenda steht:
Hier soll die vorgesehene Regelung mit drei Stichtagen möglichst gerechte Zuteilung ermöglichen, ohne zu aufgebläht und bürokratisch zu wirken.
Beamt*innen erhalten nicht mehr Kindegeld als Angestellte: Das Kindergeld von aktuell monatlich 250 Euro pro Kind wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern gezahlt. Beamt*innen können jedoch unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.