Frage von Jakob M. • 23.03.2023

Antwort von Wiebke Esdar SPD • 04.04.2023
Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt.
Die Modalitäten der Rückführung werden spätestens im Jahr nach der vollständigen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung gesetzlich geregelt.
Somit beinhalten Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträge und Fonds-Anlagen oftmals auch Staatsanleihen.
Das Aussetzen der Schuldenbremse halte ich dann für gerechtfertigt und notwendig, wenn für eine nachhaltige Entwicklung unverzichtbare Investitionen dies verlangen