Antwort 05.02.2025 von Marc Henrichmann CDU
Ich habe dem Antrag nicht zugestimmt, da nach meinem Dafürhalten die juristischen Voraussetzungen für eine entsprechende Durchsetzung noch nicht erfüllt sind.
Ich habe dem Antrag nicht zugestimmt, da nach meinem Dafürhalten die juristischen Voraussetzungen für eine entsprechende Durchsetzung noch nicht erfüllt sind.
… , einen Gruppenantrag zu unterstützen, der dem berechtigten Anliegen eines AfD-Verbots eher schadet als nutzt und der AfD mehr nutzt als schadet.
Die AfD ist eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei mit einem menschenfeindlichen Programm, die eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und somit eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist.