Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Bettina Hagedorn
Antwort 05.12.2022 von Bettina Hagedorn SPD

Ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung, weshalb Sie als Vorruheständler leider doch nicht anspruchsberechtigt sind – ebenso wie  zum Beispiel Bezieher von Übergangsgeld.

Portrait Dietmar Nietan
Antwort 21.11.2022 von Dietmar Nietan SPD

Wenn das bei Ihnen nicht geschehen ist, könnte ich mir vorstellen, dass es ggf. bei der nächsten Bezügemitteilung enthalten ist, die dann vermutlich Ende Dezember an Sie herausgeht.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 20.11.2022 von Thorsten Frei CDU

Was Ihre Möglichkeiten in Deutschland angeht: Wenn Sie hierzulande wohnen und hier auch unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, können Sie als Grenzgänger die Energiepreispauschale im kommenden Jahr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für dieses Jahr gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen.

Antwort 21.11.2022 von Josip Juratovic SPD

Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Kathrin Henneberger im Bundestag
Antwort 20.12.2022 von Kathrin Henneberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist. 

Frage von Brigitte H. • 18.11.2022
Warum bekommt eine Hausfrau keine Energiepauschale?
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 19.11.2022 von Dirk Wiese SPD

die Energiepauschale in Höhe von 300 € ist auch nicht die einzige Entlastungsmaßnahme, die wir auf den Weg gebracht haben.