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Ich sehe in der Bezeichnung freiwillig Versicherte keinen Widerspruch. Denn freiwillig bedeutet, dass sich die betroffene Person entschieden hat, freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde z.B. das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht reformiert und die Versicherung so gestaltet, dass diese Regelungen und insbesondere die Begriffsbestimmungen zeitgemäßer werden und die individuellen Lebensumstände der Menschen besser berücksichtigen
Als SPD-Landtagsfraktion befürworten wir die pauschale Beihilfe für Beamte und für Bestandsbeamte und haben dazu bereits einen Gesetzesentwurf (Drucksachennummer 17/5620) in der vergangenen Legislatur eingebracht.