Frage von Carolin E. • 01.08.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes, in welcher die Ansprüche auf (kostenfreie) Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt sind, gibt es ganz grundsätzlich verschiedene Anbieter von Testungen.
die Gesetze sind eindeutig, die entsprechende Strafverfolgung obliegt aber nicht der Politik. Sollten Sie Anlass sehen, etwas zur Anzeige bringen zu müssen, kann ich Sie nur bitten, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.
Die Bundesregierung hat bereits klargestellt, dass es Schulschließungen im Herbst nicht wieder geben soll. Darüber bin ich sehr froh. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre sind die Schulen auf den Umgang mit dem Coronavirus wesentlich besser vorbereitet als bisher.