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Gemäß § 53 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, ausgewiesen, wenn eine Interessenabwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt

Darstellung Positionen zur Migrationspolitik.

Als Familien-Partei sind wir in der EVP und im Europaparlament ein Aktivposten und geben daher auch notwendige Antworten auf die dringenden Fragen der Zeit.

! Was in Potsdam besprochen wurde, ging nicht über das hinaus, was Sie hier schon wunderbar anhand von Beispielen geschildert haben.

Zu 2.1) Es gab und gibt seitens der AfD keine Pläne deutsche Staatsbürger abzuschieben. So etwas wurde in Potsdam auch von niemandem vorgetragen oder gefordert.