(...) Aus juristischer Sicht darf der Gesetzgeber in bestehende Verträge eingreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dem Gesetzgeber einen äußerst weiten Spielraum bei der Ausgestaltung der Sozialversicherungen zu geben. Aus heutiger Sicht halten wir als SPD-Bundestagsfraktion die damalige Entscheidung für falsch und die Tatsache nicht für klug, nicht wenigstens eine Übergangszeit festgelegt zu haben. (...)
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