Für die Sicherheit in Zügen sind die Bundespolizei sowie private Sicherheitsdienste der Verkehrsbetriebe (z.B. DB Sicherheit) zuständig. Sollte es zu Straftaten in Zügen kommen, müssen die Sicherheitskräfte im Zug unverzüglich am nächsten Bahnhof durch die stationierte Polizei unterstützt werden.
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Ich habe das Deutschlandticket vorgeschlagen und eingeführt. Der Bund stellt Rekordsummen für den ÖPNV. Zuständig sind aber die Länder, die machen müssen.
Mitfahrbänke sind meist lokale Projekte bzw. Initiativen und dem Land liegen keine Vorlagen und Erfahrungen vor.

Eine Bereitstellung von Leihfahrrädern o.ä. wäre aus logistischen und finanziellen Gründen kaum umsetzbar. Ebenfalls ist es keine Aufgabe der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter, Fahrzeuge bereitzustellen.
Das 49 Euro-Ticket wird von der Allgemeinheit finanziert - auch von jenen, bei denen keine Bahn und kein Bus fährt. Diese Menschen sehen sicher nicht ein, dass sie dafür aufkommen sollen, dass Sie sich mit Freunden treffen möchten, essen gehen möchten oder zum einkaufen in die Stadt gehen, während ihnen selber dies nicht möglich ist.