
Ob jemand tatsächlich Anspruch auf Wohngeld hat, hängt von verschiedenen Faktoren der jeweiligen Lebenssituation ab.
Ob jemand tatsächlich Anspruch auf Wohngeld hat, hängt von verschiedenen Faktoren der jeweiligen Lebenssituation ab.
Grundsätzlich können Personen Wohngeld beantragen, wenn sie zwar über ausreichendes Einkommen für ihren Lebensunterhalt (Mindesteinkommen) verfügen, aber nicht genügend Einkommen haben, um die eigenen Wohnkosten zu decken.
Auch wenn der Bund 1,8 Milliarden Euro für diesen Härtefallfonds bereitstellt, wird die Antragstellung zur Erstattung über die jeweiligen Bundesländer erfolgen. Für die Umsetzung bedarf es deshalb einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die im Moment vom Bundeswirtschaftsminister mit den Ländern verhandelt wird.
Brandenburg zahlt als eines der ersten Bundesländer das neue und erweiterte Wohngeld Plus bereits seit dem 1.1.2023 aus.
die Auszahlungen in Brandenburg waren planmäßig für Mitte April 2023 vorgesehen.