
Mit Ihrem Vorschlag würden aber vor allem zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung aufgegeben:
Mit Ihrem Vorschlag würden aber vor allem zwei Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung aufgegeben:
Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Sehr geehrter Herr H.
In aller Regel bleibt man, wenn man einmal freiwillig in der GKV versichert war, auch im Vorruhestand freiwillig versichert. Das hat in der Tat einige Nachteile gegenüber den Pflichtversicherten.
Vielen Dank für Ihre Frage, ich kann das Unverständnis hier sehr gut nachvollziehen. Ich fürchte diese Regelung beruht auf der Trennung der Versicherungssysteme.
Wer viele Jahre seines Berufslebens freiwillig versichert ist, kann sich mit langem Vorlauf auf die entsprechenden Beitragsregelungen in der Rente einstellen.