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Die FDP-Fraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode gegen die teilweise Abschaffung des Solis Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dessen Entscheidung gilt es abzuwarten.

Wir haben in den Koalitionsgesprächen mit SPD und Grünen jedoch keine Einigung über die Komplettabschaffung des Solidaritätszuschlages erreicht.

Am 1. Januar 2020 trat eine Änderung im Hinblick auf die doppelten Krankenkassenbeiträge in Kraft.

Rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler*innen, die bisher mit dem Soli belastet waren, werden heute vollständig von der Zahlung befreit

Der primäre Grund für diese Ungerechtigkeit ist aber weniger die Ausgestaltung des Soli. Vielmehr ist die maßgebliche Ursache, dass keine Verpflichtung besteht, die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) als lebenslange Rente zu gewähren.