Frage von Katrin W. • 25.06.2022

Antwort von Ska Keller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 20.09.2022
Alle EU-Bürgerinnen und ‐Bürger dürfen in allen anderen Mitgliedsstaaten arbeiten und müssen genauso wie die Staatsangehörigen behandelt werden
Alle EU-Bürgerinnen und ‐Bürger dürfen in allen anderen Mitgliedsstaaten arbeiten und müssen genauso wie die Staatsangehörigen behandelt werden
Momentan verhandeln die Europäischen Gewerkschaften und Arbeitgeber einen Tarifvertrag, der sich mit dem Thema Teleworking beschäftigt
Am 21. August 2023 wurde zwischen Österreich und Deutschland ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart.
Die von Ihnen angesprochenen Home-office-Regelungen der Länder Österreich und Schweiz haben steuerrechtliche Hintergründe, die 100% Home-office ermöglichen.
Dauer-Grenzkontrollen sind rechtswidrig. Doppelbesteuerungsabkommen sollten Leben und Arbeiten erleichtern. Eine EU weite Regelung Homeoffice ist überfällig.