Warum gibt es keine Konsultationsvereinbarung zwischen D/AT wie es zwischen D/FR möglich ist (Grenzgängerregelung)?
Sehr geehrter Herr Hofreiter,
ich arbeite in einer österreichischen Firma, die ihren innerösterreichischen Mitarbeitern volle Flexibilität bezüglich der Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb von Österreich bietet, also auch 100% Homeoffice, wenn gewünscht. Als Grenzgänger ist mir diese Möglichkeit nur zu den in den ab 1.7. wieder geltenden Rahmenbedingungen der Konsultationsvereinbarung möglich. In Hinblick auf Umweltaspekte, Blockabfertigung, nicht mehr zeitgemässige Regelung ("New Normal", Work-Life-Balance): gibt es Bemühungen, eine europäische Lösung zu finden (oder nur D/AT), ohne dass sich wieder hinter Verweisen auf Steuerrecht und der komplexen Verteilung der Sozialabgaben zwischen zwei Ländern versteckt wird? Zwischen FR/D gilt, wer in der Grenzzone arbeitet und lebt, hat die volle Möglichkeit des Homeoffices. Auch CH/D/FR haben die derzeitige Regelung verlängert und es wird an einer Verbesserung gearbeitet. Für D/AT ist das leider bisher nicht bekannt.
Vielen Dank.
Jessica L.