
Die genannte Verordnung, die unter anderem den Anspruch auf die Impfung sowie die Abrechnung und Vergütung regelt, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer
Die genannte Verordnung, die unter anderem den Anspruch auf die Impfung sowie die Abrechnung und Vergütung regelt, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer
Die FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen dient dem Schutz besonders gefährdeter Gruppen vor einer Infektion mit dem Coronavirus.
Die Union hat gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt
Ich bin aber der Auffassung, dass aufgrund der Unvorhersehbarkeit der pandemischen Entwicklung und der Gefahr, die für die gesamte Bevölkerung von Long Covid ausgeht, nach wie vor vulnerable Gruppen besonders geschützt werden müssen, damit auch sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dabei ist das Tragen einer Maske immer noch der effektivste Schutz - vor allem dann, wenn sie auch zum Fremdschutz von anderen und nicht nur zum Eigenschutz der vulnerablen Person getragen wird.
Wir schützen damit insbesondere vulnerable Gruppen, aber auch die Breite der Bevölkerung, etwa vor Long-Covid.
Nach wie vor fehlt es an einer kohärenten Kommunikations-, Impf- und Teststrategie