Portrait von Laura Hopmann
Laura Hopmann
CDU
0 %
/ 2 Fragen beantwortet
Frage von Thorben H. •

Warum wurde die "Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie" verlängert?

Sehr geehrte Frau Hopmann,
die o.g. Verordnung vom 25.05.2020 wurde bis zum 25.11.2022 verlängert? Unter Delta nachvollziehbar, unter Omicron nicht. Vor allem, wenn man dessen Inhalt genauer inspiziert:
Diese Verordnung beinhaltet auf der Basis von § 5 Abs. 2 Nr. 4 a) IFSG (Ermächtigungsgrundlage zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln sowie ihrer Wirkstoffe von der Herstellung bis zum Transport)folgende schwerwiegenden Änderungen des bisherigen Rechtsregimes:
- abgelaufene Vakzine können verimpft werden, § 4 Abs. 2 der VO
- es müssen keine Rückstellproben gestellt werden § 4 Abs. 3 VO als Ausnahme zu den Regelungen des AMG
- keine Verpflichtung zur Erstellung und Weitergabe eines Beipackzettels (Ausnahme von der GCP-Verordnung), § 8 der VO, § 4 Abs. 1, 3 der VO iVm § 11 AMG
- diverse Abschwächungen bzgl. der Arzneimittelüberwachung (Abschwächung von § 64 AMG

Diese Regeln sind nicht mehr zeitgemäß. Würden Sie sich mit einen abgelaufenen Impfstoff impfen lassen?

Portrait von Laura Hopmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Laura Hopmann MdL.

Die genannte Verordnung, die unter anderem den Anspruch auf die Impfung sowie die Abrechnung und Vergütung regelt, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer - die Ausgestaltung und Verlängerung der Verordnung obliegt der bundespolitischen Ebene.  

Darauf, dass das Bundesgesundheitsministerium die Coronavirus-Impfverordnung bis zum 25. November 2022 verlängert hat, besteht für Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags keine Möglichkeit zur Einflussnahme. 

Mit freundlichen Grüßen

Team Laura Hopmann

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Laura Hopmann
Laura Hopmann
CDU