Antwort 16.05.2024 von Bernd Reuther FDP
Die Vorverlegung des Vorkaufsrechts könnte zu einer spekulativen Preisgestaltung und Marktverzerrung auf dem Rücken der Kommunen führen.
Die Vorverlegung des Vorkaufsrechts könnte zu einer spekulativen Preisgestaltung und Marktverzerrung auf dem Rücken der Kommunen führen.
Im Falle eines Wegfalls der Zehn-Jahres-Frist bei Veräußerungsgewinnen von privaten Immobilien sollte voraussichtlich auch eine Anpassung der Regelungen im Investmentsteuerrecht notwendig werden
Als SPD haben wir steuervermeidende Immobilien Share Deals bereits deutlich erschwert und engagieren uns für eine weitere Verschärfung
Auch ich betrachte die Situation am Immobilienmarkt mit Sorge.
Ich erhalte keine Entgelte für weitere Beschäftigungen. Mein Vermögen aus früheren Unternehmungen wird seit Beginn meiner politischen Laufbahn fremdverwaltet.