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Mit dem beschlossenen Reformpaket wurde auch der Steueranteil des Bundes für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern deutlich erhöht und damit die Beteiligung der Allgemeinheit ausgeweitet.
Für die Fristen, die beim Sonderkündigungsrecht einzuhalten sind, bedeutet die Streichung des Informationsschreibens keine Änderungen für die Mitglieder.
Das GKV-BStabG ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
Sehr geehrte Frau K.,