Frage von Ennes K. • 25.01.2023

Antwort ausstehend von Thomas Kutschaty SPD
ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können
In NRW hat die schwarz-grüne Landesregierung bereits den Weg für eine bessere Versorgung der Erkrankten geebnet. Auf die konkrete Umsetzung im Land NRW habe ich als Bundestagsabgeordneter keinen Einfluss.
Die schwarz-grüne Regierung will den Ausbau von Kompetenzzentren und Ambulanzen verstärken und die weiterhin sehr hohen Wartezeiten für Betroffene reduzieren.