Eine Neuauszählung aller Stimmen ist rechtlich nur dann möglich, wenn konkrete und substanzielle Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gesamtergebnis verfälscht sein könnte. Diese Voraussetzungen sehe ich nicht gegeben.
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Antwort 12.12.2025 von Jürgen Hardt CDU
Antwort 04.11.2025 von Stephan Protschka AfD
Die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleitungen Berlin werden noch ausgewertet.
Antwort 05.11.2025 von Christoph de Vries CDU
Mir sind keine Fälle bekannt, in denen in Hamburger Wahlkreisen Stimmen nachgezählt oder überprüft werden mussten.
Antwort 07.11.2025 von Fabio De Masi BSW
Sollte der Wahlprüfungsausschuss nicht zeitnah entscheiden, werden wir die von den Verfassungsrichtern genannten Möglichkeiten einer Klage aufgreifen.
Antwort 03.11.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Eine Frist für eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses gibt es nicht. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt wird die Prüfung schnellst möglich abgeschlossen.
Antwort 04.11.2025 von Macit Karaahmetoğlu SPD
Gegen die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 sind beim Deutschen Bundestag insgesamt 1.031 Einsprüche eingegangen.