Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
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Antwort 07.11.2025 von Martin Sichert AfD
Antwort 12.12.2025 von Jürgen Hardt CDU
Eine Neuauszählung aller Stimmen ist rechtlich nur dann möglich, wenn konkrete und substanzielle Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gesamtergebnis verfälscht sein könnte. Diese Voraussetzungen sehe ich nicht gegeben.
Antwort 04.11.2025 von Stephan Protschka AfD
Die Stellungnahmen der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleitungen Berlin werden noch ausgewertet.
Antwort 05.11.2025 von Christoph de Vries CDU
Mir sind keine Fälle bekannt, in denen in Hamburger Wahlkreisen Stimmen nachgezählt oder überprüft werden mussten.
Antwort 07.11.2025 von Fabio De Masi BSW
Sollte der Wahlprüfungsausschuss nicht zeitnah entscheiden, werden wir die von den Verfassungsrichtern genannten Möglichkeiten einer Klage aufgreifen.
Antwort 03.11.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Eine Frist für eine Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses gibt es nicht. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt wird die Prüfung schnellst möglich abgeschlossen.