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Fabio De Masi
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Frage von Achim F. •

Gibt`s keine Beschwerdemöglichkeit vorab am Verfassungsgericht weil der Wahlprüfungsausschuss seit 8 Monaten nach der Bundestgswahl zu keiner Entscheidung kommt bzgl.Neuauszählung BSW ?

Sehr geehrter Fabio de Masi,

immer wieder hört man so allgemeine Äußerungen bzgl. Neuauszählung Bundestagswahlergebnis BSW wie: es werde "zeitnah" geprüft"- oder- "um sicherzustellen, dass die Prüfung rechtssicher und korrekt abläuft und die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze gewahrt werden, ist es notwendig, dass die vorgesehenen Verfahrensschritte eingehalten werden, auch wenn diese Zeit in Anspruch nehmen." Was für genaue " Verfahrensschritte" das sind, darüber schweigt sich z.B. Linda Heitmann von den Grünen jedoch aus. ( Siehe Antwort meiner Frage an L.Heitmann hier auf abgeordneten watch) Der Eindruck entsteht, dass mit derartig allgemeinen Äußerungen gerade Demokratie und Rechtsstaatlichkeit konterkariert werden und eine Neuauszählung bewusst herausgezögert wird. Um so eine grundsätzliche manipilative Möglichkeit eines Prüfungsausschusses auszuschließen, müsste man doch schon vorher vor das Bundesverfassungsgericht ziehen können. Insbesondere nach 8 Monaten!

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Antwort von BSW

Sehr geehrter Herr F.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. Das Bundesverfassungsgericht hat unmittelbar nach der Bundestagswahl in einem Eilverfahren unseren Antrag auf eine beschleunigte Wahlprüfung unter Umgehung des Bundestages abgelehnt. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht in der Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass es erneut angerufen werden kann, sollte der Bundestag nicht in angemessener Frist entscheiden. Die angemessene Frist wurde nicht näher definiert. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht in einer weiteren Entscheidung zur Beschwerde eines Bürgers, der die langsame Wahlprüfung beklagte, den Bundestag für die schleppende Wahlprüfung explizit gerügt:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-2bvr95725-wahlpruefung-untaetigkeit-bundestag-verfassungsbeschwerde-oefffentliches-interesse

Das Mitglied des Wahlprüfungsausschusses, der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Richter, Martin Plum, hat selbst die Befangenheit des Bundestages gerügt, der Richter in eigener Sachse sei und das Verfahren unnötig verzögere:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundestagswahl-warum-das-bsw-weiter-eine-neuauszaehlung-will,Ux9peW7

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion hat eine Entscheidung über den Wahleinspruch des BSW in diesem Jahr in Aussicht gestellt:
https://www.maz-online.de/brandenburg/wagenknechts-einspruch-gegen-bundestagswahl-ausschussmitglied-sieht-verschiebungen-IJR3MYB5UNCW3B6AU5H2NEVUNU.html

Sollte der Wahlprüfungsausschuss nicht zeitnah entscheiden, werden wir selbstverständlich die von den Verfassungsrichtern genannten Möglichkeiten einer Klage gegen die Verschleppung aufgreifen und erneut Karlsruhe anrufen.

Wir sind überzeugt, dass das BSW im Falle einer Nachzählung aktuell im Bundestag wäre und Bundeskanzler Friedrich Merz aktuell keine Mehrheit hat. Ebenso sind wir überzeugt, dass eine Nachzählung nach allen bisher etablierten rechtlichen Maßstaben zwingend wäre.

Unsere wesentlichen Argumente finden Sie hier:
https://bsw-vg.de/neuauszaehlunng-jetzt-so-kannst-du-unsere-forderung-unterstuetzen/

Mit besten Grüßen

Fabio De Masi

P.S. Mehr Informationen zu meiner Arbeit im EU-Parlament finden Sie in meinem Newsletter:
https://www.fabio-de-masi.de/de/topic/3.newsletter.html

und auf meinem You-Tube-Kanal:
https://www.youtube.com/channel/UCf_LXakoIB1vA6Ra1IlzNLg

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