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Fabio De Masi
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Frage von Achim F. •

Gibt`s keine Beschwerdemöglichkeit vorab am Verfassungsgericht weil der Wahlprüfungsausschuss seit 8 Monaten nach der Bundestgswahl zu keiner Entscheidung kommt bzgl.Neuauszählung BSW ?

Sehr geehrter Fabio de Masi,

immer wieder hört man so allgemeine Äußerungen bzgl. Neuauszählung Bundestagswahlergebnis BSW wie: es werde "zeitnah" geprüft"- oder- "um sicherzustellen, dass die Prüfung rechtssicher und korrekt abläuft und die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze gewahrt werden, ist es notwendig, dass die vorgesehenen Verfahrensschritte eingehalten werden, auch wenn diese Zeit in Anspruch nehmen." Was für genaue " Verfahrensschritte" das sind, darüber schweigt sich z.B. Linda Heitmann von den Grünen jedoch aus. ( Siehe Antwort meiner Frage an L.Heitmann hier auf abgeordneten watch) Der Eindruck entsteht, dass mit derartig allgemeinen Äußerungen gerade Demokratie und Rechtsstaatlichkeit konterkariert werden und eine Neuauszählung bewusst herausgezögert wird. Um so eine grundsätzliche manipilative Möglichkeit eines Prüfungsausschusses auszuschließen, müsste man doch schon vorher vor das Bundesverfassungsgericht ziehen können. Insbesondere nach 8 Monaten!

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