Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Der entscheidende Punkt ist also: Beim medizinisch indizierten Medikament gibt es eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung unter ärztlicher Kontrolle. Beim Freizeitkonsum von Cannabis fehlt diese Einbettung, und der Zweck ist gerade nicht die Behandlung einer Krankheit, sondern der Rausch.
Der aktuelle THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum beruht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Behörden sind in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden.
Ihr Anliegen können wir verstehen, bitten Sie aber, sich bei gesundheitspolitischen Anfragen direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit – unter poststelle@bmg.bund.de – in Verbindung zu setzen.