Die frühere Rechtslage begründete keinen Anspruch auf Cannabisblüten nach dem Scheitern anderer Cannabispräparate.
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Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes aufmerksam verfolgen, auch im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Therapiealternativen und mögliche Folgekosten. Sollte es zu Fehlentwicklungen kommen, werden wir sehr schnell entsprechende Korrekturen prüfen.
Für manche Patientinnen und Patienten ist die Frage der Darreichungsform keine Frage des Komforts, sondern der Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Behandlung.
Die gesetzliche Krankenversicherung muss notwendige Behandlungen finanzieren, aber nicht jede gewünschte Darreichungsform.
Wir GRÜNE haben die Nutzung von Cannabis zu medizinische Zwecken (besonders zu Schmerztherapie) immer unterstützt und in der Ampel auf Bundessebene durchgesetzt. Leider hat die neue Bundesregierung von SPD und CDU das wieder rückgängig gemacht.