Das angesprochene Arbeitskompendium wird von den Ländern herausgegeben, um eine bundeseinheitliche Durchführung der Regelungen der Versorgungsmedizin-Verordnung sicherzustellen.
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Die Mittel aus dem Bundeswehr-Sondervermögen sind überwiegend in langfristige Beschaffungsverträge, Modernisierungsvorhaben und Ausrüstungsprojekte geflossen oder dafür gebunden. Entscheidend ist aber, dass aus diesen Verträgen konkrete, einsatzbereite Fähigkeiten werden.
Auf Abgeordnetenwatch beantworte ich gerne alle Fragen von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, rund um meine Rolle als Mitglied des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis 105, Düsseldorf I
Sehr geehrter Herr T,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, wollen wir die Altersgrenze für besondere Verwendungen auf freiwilliger Basis anheben. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass Kameradinnen und Kameraden bis zum Alter von 68 Jahren freiwillig in besonderen und besonders nachgefragten Verwendungen üben können.