Da der Grundwasserspiegel je nach Niederschlagsmenge schwankt, sollte in trockenen Sommern darauf verzichtet werden, den Garten mit Trinkwasser zu sprengen.
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Die Entnahme von Grundwasser für private Zwecke, wie beispielsweise zur Trinkwasserversorgung oder auch zur Bewässerung von Gärten, ist in der Regel erlaubt. Darüberhinausgehende Grundwasserentnahmen und sämtliche Grundwassererschließungen sind grundsätzlich anzeige- oder erlaubnispflichtig.
Geothermie ist 1 Säule der Energiewende. Wichtig sind: ehrliche Abwägung der Vorteile + Risiken, Schutz und ggf. unbürokratische Entschädigungen für Bürger.
Bei den an den SR übermittelten Daten handelte es sich zum großen Teil um unvalidierte Rohdaten, die nicht um Fehlmessungen, wie sie z.B. durch die regelmäßige Probennahme verursacht werden, bereinigt sind
Die niedersächsische Landesregierung hat in den vergangenen Monaten mit dem Masterplan Wasser die Weichen gestellt, um den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Wasserressourcen langfristig zu sichern