Antwort 25.08.2026 von Beatrix von Storch AfD
Die AfD hat stets alle Mittel des Parteienrechts genutzt, um gegen Fälle von Extremismus vorzugehen,
Die AfD hat stets alle Mittel des Parteienrechts genutzt, um gegen Fälle von Extremismus vorzugehen,
Zu Personalangelegenheiten äußere ich mich grundsätzlich nicht.
Das Bundeskriminalamt (BKA) weist in der aktuellen Statistik 2025 die von Ihnen gewünschten Zahlen aus und kommt zu dem Fazit, dass in diesem Deliktsfeld in 2025 erneut ein Höchststand erreicht wurde. Die Entwicklung zeige, so das BKA, 'eine zunehmende Polarisierung und Radikalisierung in Teilen der Gesellschaft.
Es braucht eine konsequente Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form des Extremismus – egal ob rechts, links, islamistisch oder anderweitig