
Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Bei der Neubeantragung Ihres deutschen Passes sind antragstellende Personen verpflichtet, Nachweise zu ihrer Person vorzulegen. Diese Nachweise sind bei Beantragung eines Dokuments im Ausland regelmäßig auch deshalb erforderlich, weil Auslandsvertretungen, anders als inländische Passbehörden, keinen Zugriff auf Melderegister haben.
Moralisch zu handeln, ist aus meiner Sicht nie "im Weg", sondern gehört zu jeder Entscheidungsfindung dazu.
Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird.