Ihren Hinweis werde ich in zukünftige Beratungen zum WEG berücksichtigen und selbstverständlich die praktischen Auswirkungen weiterhin verfolgen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.07.2025 von Johannes Wiegelmann CDU
Antwort 18.08.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Wenn Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen und auch nicht ohne erheblichen Aufwand besorgt werden können, kann Ihnen das Gericht das nicht zum Vorwurf machen. Dementsprechend sieht § 27 FamFG auch keine Rechtsfolgen vor, wenn angefragte Informationen nicht beigebracht werden können.
Antwort 23.06.2025 von Sören Pellmann Die Linke
Nach meiner Auffassung ist da § 26 FamFG eindeutig.
Antwort 08.07.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Im Augenblick besteht nur die Möglichkeit, die Verhängung einer Geldstrafe wegen der Zuwiderhandlung der Bundesregierung gegen den Beschluss des Gerichts zu beantragen.
Antwort 25.06.2025 von Alexander Dobrindt CSU
Zur Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Zurückweisungen an den Grenzen habe ich mich hier klar geäußert: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.html

Antwort ausstehend von Johannes Rothenberger CDU