Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, zudem zur Resilienz v. Gerichten?
Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH u. der Monografie aus dem Jahr 1932) nicht unabhängigen Staatsanwaltschaften in Hamburg & in der BRD, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?
https://tinyurl.com/37ht2bae
https://tinyurl.com/442nft4h
Unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht hat der EuGH den dt. (& damit den hamburgischen) Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Eur. Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit der gleichen Begründung hat der EuGH den dt. Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt (Urt. v. 24.11.20).
Erfüllen die Staatsanwaltschaften in Hamburg - btw mitten in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie - diesbezüglich die EU-Aufnahmekriterien?
Wie sieht aus Ihrer Sicht zudem im Bereich der Verwundbarkeit & Resilienz der Gerichte aus?

