Antwort 23.05.2023 von Frank Schwabe SPD
Ich halte das Recht auf Kriegsdienstverweigerung für ein grundsätzliches Menschenrecht. Das gilt für alle Länder.
Ich halte das Recht auf Kriegsdienstverweigerung für ein grundsätzliches Menschenrecht. Das gilt für alle Länder.
Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz - demzufolge ist der Bund für Regelungen betreffend den Aufgabenbereich der Zivilen Verteidigung zuständig.